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Notengebung und Unterrichtsnote
Umsetzung der Prüfungs-und Notenkonvention im Fach Musik Grundlagenfach 60% theoretischer Unterricht Die Ermittlung der Unterrichtsnote liegt im Grundlagenfach in der Kompetenz der Lehrperson und umfasst die in der Notenkonvention definierten Leistungen im Bereich mündlicher Mitarbeit und Hausaufgaben. Die Bereiche Singen und instrumentale Arbeitsformen gehören nicht zur Unterrichtsnote. Schwerpunktfach 50% musikalische Arbeitsformen Die musikalischen Arbeitsformen können im Schwerpunktfach sowohl theoretischer, wie auch praktischer Natur sein, sie können sich aber auch vermischen. Die benoteten Arbeitsformen werden den Lernenden, genau wie Prüfungen, rechtzeitig bekanntgegeben. Für die Benotung des vokalen oder instrumentalen Hauptfaches gelten die mit der Musikschule vereinbarten Reglemente. |
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| last update: 07.09.2011 | © Fachschaft Musik 2007-11 Website: Christian Meldau / Roland Meier |
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